Auffangnetz

Seit 2006 gelten an den Kindergärten und Primarschulen des Kantons Luzern Blockzeiten von mindestens vier Unterrichtslektionen am Vormittag. In diesem Zusammenhang sind die Schulen verpflichtet, bei kurzfristigem Unterrichtsausfall ein Auffangnetz bereit zu stellen. An der Schule Schenkon gilt die folgende Regelung:

    • Über einen kurzfristigen Unterrichtsausfall werden sie per KLAPP informiert. 
    • Bei einem Unterrichtsausfall dürfen die Kinder grundsätzlich zu Hause bleiben. Die Schule stellt aber in jedem Fall ein Auffangnetz zur Verfügung. Bei Bedarf können die Kinder so den Unterricht in einer anderen Klasse besuchen. Sie werden dort in erster Linie betreut und nicht unterrichtet. Die Klassenlehrpersonen klären zu Beginn des Schuljahres ab, wer von diesem Angebot an welchen Tagen Gebrauch machen möchte. Ergibt sich unter dem Jahr eine Veränderung, melden sie uns diese bitte umgehend.
      Wenn ein Kind die vorgesehene Betreuung nicht in Anspruch nimmt, so bitten wir um eine entsprechende Mitteilung. Sie ersparen uns damit unnötige Rückfragen. Besten Dank!
      Sollten sie trotzdem einmal verhindert sein, dürfen sie jederzeit vom Auffangnetz Gebrauch machen und ihr Kind telefonisch zusätzlich anmelden.   
    • Wird der Ausfall einer Lehrperson weniger als 12 Stunden vor Unterrichtsbeginn bekannt, kommen die Kinder gemäss Stundenplan zur Schule und werden vor Ort informiert. Die Schule stellt für den ersten Halbtag den Unterricht oder die Betreuung aller betroffenen Kinder sicher.  Ab dem zweiten Halbtag dürfen die Kinder zu Hause bleiben (siehe oben). 
    • Bei länger dauernder Abwesenheit einer Lehrperson organisiert die Schulleitung eine Stellvertretung.